Häufig gestellte Fragen!
Welche Dienstleistungen bieten Sie an ?
Wir bieten ambulante Alltagshilfe, Senioren- und Demenzbetreuung sowie entlastende Unterstützung für pflegende Angehörige und Familien in schwierigen Lebenssituationen an.
Welche Kosten sind mit Ihren Dienstleistungen verbunden?
Ab Pflegegrad 1 rechnen wir für Sie unkompliziert mit allen Leistungsträgern ab.
Die Kosten variieren je nach Umfang und individuellem Bedarf.
Kontaktieren Sie uns für ein persönliches und kostenfreies Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Was zahlt meine Pflegekasse neben den 125€ Entlastungsleistungen?
Neben den Entlastungsleistungen, die allen Personen ab Pflegegrad 1 mit monatlich 125€ zur Verfügung stehen, sind wir auch entsprechend anerkannt um über die Verhinderungspflege abzurechnen.
Die Verhinderungspflege beträgt 1.612€ pro Kalenderjahr. Zusätzlich können pro Kalenderjahr 806€ von der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden.
Damit stehen allen Personen ab Pflegegrad 2 somit pro Kalenderjahr 2.418€ zur Finanzierung einer Haushaltshilfe zur Verfügung.
Seit 2022 hat sich außerdem die Umwandlung des Pflegesachleistungsbetrags zum Entlastungsbetrag vereinfacht.
Für alle Personen ab Pflegegrad 2 oder höher, ist es möglich 40% der Pflegesachleistungen umzuwandeln in Entlastungsleistungen und zwar ohne einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.
So ist noch zusätzliche Unterstützung im Alltag gewährleistet.
Da die Höhe der monatlich verfügbaren Pflegesachleistungen pro Pflegegrad unterschiedlich ist, besprechen wir die individuellen Details dazu gerne mit Ihnen im Gespräch.
Wie viele Stunden könnt ihr für 125 € im Monat leisten?
Bei einem Entlastungsbetrag von 125€ können wir Ihnen im Monat 3 Stunden Unterstützung gewährleisten.
Was passiert, wenn ich meinen Anspruch in der Vergangenheit nicht genutzt habe?
Betreuungsdienste rechnen Ihre Stunden über den Entlastungsbetrag ab, der ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht.
Wenn Sie diesen bislang nicht in Anspruch genommen haben, summiert er sich auf bis zu 1.500€ pro Jahr auf.
Bei den meisten Pflegekassen steht Ihnen dieser Betrag bis zur Mitte des Folgejahres zur Verfügung und verfällt anschließend.
Ich bekomme bereits Hilfe von einem Pflegedienst. Kann ich die Alltagshilfe zusätzlich in Anspruch nehmen?
Ja, sehr gerne können Sie unsere Leistungen trotzdem in Anspruch nehmen.
Melden Sie sich gerne bei uns und wir klären alle wichtigen Daten in unserem unverbindlichen Erstgespräch.
Dazu zählt Ihr verfügbares Guthaben und alle Möglichkeiten, die Sie im Rahmen der Ihnen zustehenden Leistungen haben.
Ich suche einen Pflegedienst, bin ich bei "Vergiss mein nicht" richtig?
Nein, wir dürfen leider keine Pflegedienstleistung anbieten.
Dafür gibt es aber kompetente Kollegen.
Wir unterstützen Sie ausschließlich bei allen anfallenden Aufgaben und Unternehmungen im Alltag.
Dennoch bieten wir Ihnen gerne zusätzlich zu Ihrem gewählten Pflegedienst unsere Hilfe an und entlasten damit Sie, den Pflegedienst und Ihre Angehörigen.